Auszug aus der Satzung:

§9. Mitgliederversammlung

  1. Jedes Jahr soll mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Diese sollte möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens bis zum 31. Oktober stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Antrag des Vorstandes oder eines Fünftels der Mitglieder statt.